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Um über die Gewährung einer Jugendförderung entscheiden zu können, benötigen wir eine Bestätigung Ihres Schützenvereines, dass die Anschaffung der o.g. Waffe ausschließlich für die Jugendarbeit in Ihrem Verein genutzt wird.
Außerdem bitten wir Sie, die weiteren Pläne in Ihrer Jugendarbeit kurz zu formulieren.
Dieses Schreiben muss mit dem Briefkopf Ihres Vereins versehen sein und von einem offiziellen Vereinsvertreter, der im Vereinsregister eingetragen ist, unterzeichnet sein!
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